Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte, werte Anwesende!
Bereits zum dritten Mal beschließt der Stadtrat einen Doppelhaushalt für die Große Kreisstadt Hoyerswerda. Und dennoch ist einiges anders als vor zwei Jahren.
Was ist anders?
Mit Beschluss der Haushaltssatzung bzw. desHaushaltsplanes 2021/2022 im Mai 2021 wurde zweierlei festgelegt:
1. die Erstellung eines (freiwilligen) Haushaltsstrukturkonzeptes (HSK) und
2. die Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) als Teil eines HSK.
In der uns nun vorgelegten und heute zu beschließenden Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2023/2024 sind im Rahmen des HSK insgesamt 6 Maßnahmen zur Sicherung der städtischen Finanzen einschließlich der Fortschreibung des PEK enthalten. Damit ist ein ausgeglichener Haushalt bis zum 31.12.2024 sichergestellt. Aber die Fortschreibung des Haushaltes für die Jahre 2025 bis 2027 zeigt deutlich, dass Stand heute der Haushalt sich defizitär entwickeln wird.
Warum ist das so?
Das liegt eindeutig an den vom Freistaat Sachsen im Jahr 2021 beschlossenen Änderungen des Finanzausgleichgesetzes (FAG), wodurch der Stadt Hoyerswerda jährlich fast fünf Millionen Euro weniger an staatlichen Zuschüssen ausgereicht werden als in den Jahren vor 2021. Zumal der Kreistag Bautzen in der letzten Woche die Kreisumlage von 32 auf 33,5 Prozent erhöht hat. Dies kann der städtische Haushalt trotz der sechs HSK-Maßnahmen nicht kompensieren.
Wir fordern daher den Freistaat Sachsen auf, die Änderungen des FAG-Gesetzes von 2021 wieder rückgängig zu machen und die Städte und Gemeinden mit mehr finanziellen Mitteln auszustatten, damit das im Grundgesetz Artikel 28 festgeschriebene Recht auf kommunale Selbstverwaltung verwirklicht werden kann.
Was bewirken die sechs Maßnahmen des (freiwilligen) HSK?
Eine tatsächliche Entlastung des städtischen Haushaltes bewirken lediglich die Einsparungen durch den geplanten Stellenabbau im Rahmen des PEK. Insgesamt knapp 5 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren. Die Einsparungen durch die Maßnahmen „Bürgerhaushalt“, „außerordentliche Kredittilgung“ und „Konzentration der Verwaltung auf die Standorte Altes und Neues Rathaus“ sind marginal (geringfügig). Die Maßnahme „Vermögensveräußerungen“ bringt einmalige Effekte und nur in den ersten beiden Jahren.
Kritisch zu betrachten ist aus unserer Sicht die Maßnahme „Anhebung der Realsteuerhebesätze“. Einerseits für eine Haushaltssicherung eine notwendige Maßnahme, die vor allem von der Rechtsaufsicht gefordert wird, andererseits reduziert dies die Innovationskraft von Eigentümern und Unternehmen und schafft nicht gerade Anreize für Neuansiedlungen oder Erweiterungen. Deshalb hat unsere Fraktion einerseits der Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B um 5 Prozentpunkte zugestimmt, aber andererseits die Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer abgelehnt.
Und wie weiter? Bleibt für die Stadt überhaupt noch Geld für Investitionen übrig?
Leider nicht viel. Aber das wenige Geld sollte sinnvoll eingesetzt werden. Dazu gab es umfangreiche Diskussionen im Stadtrat, in den Vorberatungen im Finanzausschuss. Marode Straßen, Fuß- und Radwege schreien nach Erneuerung. Für uns als vorrangig sind die Sanierung der Lindenschule und die Erweiterung der neuen Oberschule. Wir müssen auch an unsere Ortsteile denken. Ein Gemeindezentrum im Ortsteil Zeißig ist in der Entwurfsplanung. Der Umbau des „Ossi“ zum „Neustadt-Forum“ soll nun auch endlich erfolgen können. Und mit Hilfe von Strukturwandel-Millionen soll nun endlich auch die Entwicklung des Westufers am Scheibe-See vorangetrieben werden können. So, wie weitere Projekte im Rahmen des Strukturwandels in den nächsten Jahren, wie z.B im Lausitzbad, in der Lausitzhalle oder im Zoo – mit dem Ziel, dass Hoyerswerda sich zu einer modernen und lebenswerten Stadt weiterentwickelt, die vor allem auch junge Familien anzieht.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!
Die Fraktion der Freien Wählervereinigung StadtZukunft wird den vorliegenden Beschlussvorlagen zum Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 zustimmen und sagt Ihnen die volle Unterstützung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu.
Vielen Dank.