Mrz 102023
 

Gern habe ich die Einladung zu offiziellen Einweihung der Grundschule Andrij Zejiler angenommen.

Nach den kurzweiligen Einweihungsreden führten die Grundschüler ein unterhaltsames Stück um den gestohlenden Schulschlüssel auf. Die Freien Wähler wünschen den Grundschülern und den Pädagogen ein angenehmes lernen und lehren.

Foto Lutz Tantau

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Feb 042023
 

Ein Projekt aus dem Jahr 2008. Von den Freien Wählern auch für ein notwendiges Kleingartenentwicklungskonzept favorisiert, wurde wieder aus der Schublade geholt. Diesmal mit Schwerpunkt Rad- Wanderweg um und durch Hoyerswerda. Auftrag des KEB ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zum Grünen Saum. Die Idee, Freiflächen rund um Alt- und Neustadt zu einem zusammenhängenden Weg mit verschiedenen Erlebnisorten zu machen. Vertreter der Freien Wähler ist Lutz Tantau.

Foto Lutz Tantau
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Mai 312022
 

Erklärung der Fraktion der Freien Wählervereinigung StadtZukunft zum TOP 13

Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen
und Kollegen Stadträte, werte Anwesende!
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Beschlussvorlage „Einführung neuer
Sportförderrichtlinie der Stadt Hoyerswerda ab dem 01.01.2023“ gestellt. Darin fordert die
CDU-Fraktion die Aufnahme eines weiteren Punktes 4.7. in die Sportförderrichtlinie ab dem
01.01.2023.
Die Fraktion der Freien Wählervereinigung StadtZukunft lehnt dies mehrheitlich ab!
Warum?
Die CDU-Fraktion fordert die Gewährung eines jährlichen Zuschusses in Höhe von 40.000
Euro an den Sportbund Lausitzer Seenland e.V. zu Finanzierung von dessen Geschäftsstelle.
Im Zusammenhang mit der geplanten Haushaltskonsolidierung ab dem Jahr 2023 halten wir
dies nicht für zwingend erforderlich. Begründet wird dieser Zuschuss von der CDU-Fraktion
mit der Aufgabenübertragung der „Vergabe von Trainings- und Wettkampfzeiten in den
Sportstätten der Stadt Hoyerswerda“. Die Stadtverwaltung will diese Aufgabe ab 01.01.2023
wieder selbst übernehmen. Dazu wurde eine entsprechende Software angeschafft, dessen
Kauf der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09.11.2021 zugestimmt hat! Mit
Zustimmung der CDU-Fraktion!
Des Weiteren möchte die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag den Betrag im städtischen
Haushalt zur Finanzierung für die Projektförderung des Kindersports ab 2023 von 60.000
Euro auf 30.00 Euro reduzieren, also halbieren! Auch aus diesem Grund werden wir gegen
den CDU-Antrag stimmen. Das Sportprojekt „Kinder fit machen!“ ermöglicht schon seit fast
20 Jahren Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Hoyerswerda das wöchentliche
Sporttreiben unter Anleitung von ausgebildeten Übungsleitern. Das Projekt wurde schon
mehrfach ausgezeichnet.
Die Fraktion der Freien Wählervereinigung StadtZukunft ist gegen die Halbierung der
Projektförderung und möchte, dass das Kindersportprojekt in bewährter Weise in den
nächsten Jahren fortgeführt wird!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
Wenn auch Sie für den Erhalt der Kindersportförderung in unserer Stadt in der jetzigen Form
und für Einsparungen im städtischen Haushalt sind, dann müssen Sie gegen diesen Antrag
stimmen!
Vielen Dank.

Mai 312022
 

Erklärung der Fraktion der Freien Wählervereinigung StadtZukunft zum TOP 14

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen
und Kollegen Stadträte, werte Anwesende!
Der uns zur Abstimmung vorliegende Beschlussantrag der Stadtverwaltung sieht eine
Änderung der „Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Hoyerswerda“ aus dem Jahre 2016
vor, die am 01.01.2023 in Kraft treten soll.
Worum geht es?

  1. … um eine Vereinfachung der Zuwendungsvoraussetzungen, die eine Doppel-Mitgliedschaft der Vereine abschafft, was wir sehr begrüßen.
  2. … um eine Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens durch die direkte Antragstellung und Abrechnung bei der Stadtverwaltung, was wir ebenfalls sehr begrüßen.
  3. … um eine Vereinfachung der Förderschwerpunkte, insbesondere die Förderung des
    Trainings- und Wettkampfbetriebes der Vereine durch die Gewährung der Fördersumme
    bezogen auf die Zahl und das Alter der Mitglieder. Hier hat unsere Fraktion allerdings eine
    stärkere Differenzierung gefordert. So haben wir vorgeschlagen, in der Altersgruppe 7-18
    Jahre pro Mitglied mit 20 Euro zu fördern, um so für die Vereine Anreize zu schaffen, gerade
    Kinder und Jugendliche von der Straße, vom Computer weg in die Sportvereine zu holen.
    Auch wurde unser Vorschlag von den anderen Fraktionen nicht mitgetragen, die
    Mitgliedschaft in den Vereinen in der Altersgruppe 19-30 Jahre stärker zu fördern, um so
    junge Erwachsene nicht nur zum organisierten Sporttreiben zu animieren, sondern auch mehr
    in die Arbeit der Vereine einzubinden, um so einen Generationenwechsel in den Vorständen
    der Vereine zu befördern.
    Leider wurde auch der Vorschlag unserer Fraktion nicht mitgetragen, die Miet- und
    Betriebskostenzuschüsse noch ein weiteres Jahr voll zu gewähren und erst danach zu
    halbieren bzw. dann erst 2025 nicht mehr zu gewähren.
    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
    Der uns vorliegende Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Änderung der
    „Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Hoyerswerda“ findet dennoch die Zustimmung
    unserer Fraktion, da mit diesen Änderungen die Sportförderung in unserer Stadt vor allem im
    Bereich des Kinder- und Jugendsports im Wesentlichen auch für die Zukunft gesichert
    werden kann, dabei dennoch durch Einsparung finanzieller Mittel ein Beitrag zur
    Haushaltskonsolidierung geleistet werden kann.
    Vielen Dank.
Mai 112021
 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen
und Kollegen Stadträte, werte Anwesende!
Bereits zum zweiten Mal beschließt der Stadtrat einen Doppelhaushalt für die Große
Kreisstadt Hoyerswerda.
Und dennoch ist einiges anders als vor zwei Jahren.
Was ist anders?
Ein neuer OB hat diesen Doppelhaushalt mit seiner Verwaltung erstellt. Merkt man das? Ja.
Es fanden viel mehr Vorberatungen im Finanzausschuss statt.
Die Fraktionen wurden zu Gesprächen eingeladen, um Prämissen zu erkunden.
Und auch in Detailfragen wurden wir Stadträte stärker eingebunden.
Und noch etwas ist anders. Wir leben seit gut einem Jahr unter den Bedingungen einer
Pandemie. Was sicherlich erklärt, dass die Bürgerbeteiligung dieses Mal nicht so einfach
möglich war.
Dennoch, die Herangehensweise war anders. Und das ist gut so.

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Apr 272021
 

In der Stadtratssitzung am 27. April verlas ich den nachfolgenden Text als persönliche Meinung zur Kenntnisnahme. Quelle: Kreisverband der Freien Wähler Bautzen e. V. Redaktionell überarbeitet Lutz Tantau.

Viele Bürger in Hoyerswerda verfolgen mit großer Sorge die gesellschaftlichen Verwerfungen, die sich durch die Corona-Pandemie auch in unserer Stadt auftut. Dauerschließungen von Gastronomie, Schließungen des Einzelhandels sind für diese inzwischen existenzbedrohend. Deshalb umgehende Öffnung der Gastronomie und des Einzelhandels, bei Maskenpflicht, Wahrung der Abstände und Verhinderung von Aerosolkonzentrationen. Inzwischen sind auch mittelständische Betriebe in ihrer Existenz bedroht. Laufende Unterbrechungen des Schulbetriebes und das Untersagen sportlicher Betätigung sind schädlich für unsere Kinder und Jugendlichen. Deshalb Übergang zum regelmäßigen Schulbetrieb und Öffnung der Außensport- und der Außenfreizeitanlagen. Der verfassungsmäßige Grundsatz, der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen des Gesetzgebers darf nicht länger außer Acht gelassen werden, wie Vielfach Aktionismus und wiederholt Fehler in der Corona-Gesetzgebung. Insbesondere das im Zusammenhang mit der gegenwärtigen kurzfristige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, welches mindestens in einigen Fällen wahrscheinlich Grundgesetzwidrig ist und bereits Klagen eingereicht wurden. Deshalb keine Ausgangsbeschränkungen.

  1. Ende des Lockdown – zurück zum ursprünglichen Maßstab: „Vermeidung der Überforderung unseres Gesundheitssystems“.
  2. Keine Grundrechtseingriffe ohne rechtmäßige gesetzliche Grundlage.
  3. Schutz der Corona-Risikogruppen und beste Versorgung Erkrankter.
  4.  Angebote zur Testung und Impfung – aber keine Pflicht.
 Posted by at 20:15
Mrz 302021
 

In der schulfreien Zeit kein Coronatest notwendig, im Schulbetrieb Coronatest notwendig. Die Gremiensitzungen finden jeweils ab 17:00 Uhr statt. Zu dem Zeitpunkt sind weder Schüler noch Lehrer im Schulgebäude. Ich bat in der Stadtratssitzung am 30. März den OB, er möge sich bei den Behörden um Abänderung der Verordnung einsetzen. (Jeweils kein Test für Gremienmitglieder.) Er nahm mein Anliegen lediglich zur Kenntnis.

Sächsischer Städte-und Gemeindetag Tagesbrief 132/21 vom 01.04.2021 zum Corona-Virus tagesaktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus, Durchführung von Gemeinderatssitzungen auf dem Gelände von Schulen …

… gilt das bedingte Zutrittsverbot für Personen ohne aktuellen Negativtest auf das Coronavirus auf das Gelände von Schulen … nicht für die Durchführung von …kommunalen Gremiensitzungen …. Nach dieser Ausnahmeregelung ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses entbehrlich, wenn die Veranstaltung – z. B. die Gemeinderatssitzung – außerhalb … der Präsenzbeschulung stattfindet …

Sicherlich haben sich Andere dafür eingesetzt, die zu dieser von mir geforderten Korrektur führte.

Lutz Tantau

 Posted by at 20:15
Feb 022021
 


Sehr geehrter Herr Tantau,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie wissen, ist die Stadt seit geraumer Zeit gemeinsam mit der LMBV Projektpartner mit dem Ziel, das Westufer des Scheibe-Sees nutzbar zu machen und qualitativ aufzuwerten. Das Entwicklungskonzept, das zuletzt von der LMBV im Ausschuss für Stadtentwicklung am 27.02.2020 vorgestellt wurde, steht inhaltlich nach wie vor. Es handelt sich um ein sehr komplexes Vorhaben, das wir Schritt für Schritt
angehen. Im Namen der Bürger hoffe ich, in diesem Jahr auch erste sichtbare Erfolge vorweisen zu können.
Neben der Strandentwicklung ist die Stadt weiter bestrebt, nördlich davon ein Hotel etablieren zu können. Die
Gespräche mit dem bereits vorgestellten Investor sind aktuell.
Der Scheibe-See ist immer noch ein Bergbaugewässer. Zunächst läuft derzeit wiederholt das wasserrechtliche
Genehmigungsverfahren zur Zwischennutzung „Baden”. Unser Antrag an die LMBV, dies ab 2021 unbefristet zu
dürfen, wurde leider abgelehnt. Es gibt aber positive Zeichen seitens der unteren Wasserbehörde, dass für die
von der LMVBV zugesagten zwei Jahre das Baden wieder möglich sein wird. Die Saison soll am 01.05.2021
beginnen. Der notwendige Pachtvertrag mit der LMBV ist ebenfalls auf gutem Weg.
Die Einteilung des Westufers Scheibe-See in drei Abschnitte würde ich etwas anders fassen. Im Rahmen der
Projektbearbeitung stellte sich heraus, dass drei wesentliche Dinge zu beachten sind, die sich auf die räumliche
Einteilung auswirken

  1. Bereich innerhalb/außerhalb des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens Scheibe-See –
    dies betrifft nicht nur die Wasserfläche, sondern auch den bisher noch Undefinierten Gewässerrandstreifen. Das Verfahren wurde eingeleitet. Es fehlen seitens der LMBV noch Antragsunterlagen zur weiteren
    Bearbeitung bei der oberen Wasserbehörde.
  2. Bereich mit geltendem Bebauungsplan – die zweite Änderung des Bebauungsplanes ist im Verfahren.
    Es werden derzeit die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet.
  3. Bereich des Abschlussbetriebsplans zum Tagebau Scheibe.
    Es sind drei Rechtsgebiete betroffen, die jeweils beachtet werden müssen und zum Teil noch keine abschließende Handlungsgrundlage bieten. Dies betrifft das Bergrecht und Wasserrecht.
    Planungsrechtlich bzw. bauordnungsrechtlich ist, außerhalb des Bereichs vom wrPFV, der geltende Bebauungsplan unsere Grundlage für die nächsten Schritte.
    Im letzten Jahr wurde seitens der LMBV und der Stadt die Entwurfsplanung für die gesamte Gestaltung des Westufers anerkannt. Wegen der Größe des Gesamtprojektes in Zusammenhang mit der Laufzeit
    des derzeitigen und eines hoffentlich nächsten Braunkohlesanierungsabkommens, dort der § 4 – Erhöhung des
    Folgenutzungsstandards, ist das Projekt in Bauabschnitte (BA) gegliedert worden.
    • Die Baumaßnahmen zur Medienerschließung für die Ver- und Entsorgung werden mit dem BA 3.1 in
    Kürze abgeschlossen.
    • Als nächstes werden der zentrale nördliche Parkplatz mit 122 Pkw-Stellplätzen am Ende der vorhandenen Erschließungsstraße,
    • ein Spielplatz mit Volleyballfeld und
    • eine öffentliche Toilettenanlage gebaut.
    Diese drei Baumaßnahmen sind innerhalb des geltenden Bebauungsplanes möglich, berühren weder das wrPFV
    noch das Bergrecht, und wurden daher vorgezogen. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll im ersten Halbjahr
    2021 erfolgen. Ausschreibung, Vergabe und Bau laufen in Regie der LMBV.
    In unmittelbarer Nähe zu diesen Baumaßnahmen hat die Stadt jetzt eine Pachtfläche ausgeschrieben, um eine
    erste gastronomische Versorgung zu ermöglichen.
    Die Böschungsgestaltung, die Freigabe des Sees für Wassersport mit Geräten, Booten o.ä., Gebäude in Strandnähe und die Mole hängen leider noch von Ergebnissen insbesondere des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ab. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren führt die Landesdirektion Sachsen, die obere
    Wasserbehörde. Ohne die abschließende Bewertung des Gewässers mit der Feststellung, dass dieses für die
    Nutzung fertiggestellt ist und ganzjährig genutzt werden kann, sind nur beschränkte Zwischennutzungen mit
    auszuweisenden Teilwasserflächen möglich.
    Die weitere Planung und Realisierung der Landmarke, südlich des Badestrandes, hängt, aufgrund ihrer Berührungspunkte mit dem Gewässerrandstreifen, ebenfalls vom weiteren Fortgang dieses Verfahrens ab.
    Die Stadt hat hier nur geringe Einflussmöglichkeiten. Auf die Dringlichkeit bei der Bearbeitung haben wir bereits
    hingewiesen.
    Die Entwicklungsmaßnahme wird mit dem laufenden Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung sicher
    noch nicht beendet sein, hier gilt es, auf der Ebene des Sächsischen Landtages dafür zu sorgen, dass auch im
    nächsten Verwaltungsabkommen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
    Sehr geehrter Herr Tantau, mir ist klar, dass der Fortgang der Realisierung am Scheibe-See etwas schleppend
    ist. Wir alle haben ein anderes Tempo angestrebt. Es ist daher wichtig, dass weiterhin alle am Ziel festhalten.
    Wann der Strand einschließlich Liegeflächen, Promenade und Mole fertig sein werden, ist derzeit leider jedoch
    noch nicht absehbar.
 Posted by at 20:15
Jan 262021
 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ruban Zeh,
Hoyerswerda im Herzen des Lausitzer Seenlandes mit seinem Haussee, dem Scheibe
See, dieser touristisch nur zeitbegrenzt als Badestelle genutzt werden darf und damit im
Lausitzer Seenland ein bedauerliches Alleinstellungsmerkmal aufweist.
Das Westufer am Scheibe See kann man in drei Abschnitte einteilen.

  1. Bereich westlich vom Wirtschaftsweg.
    Welche Bebauung ist in diesem Bereich vorgesehen?
    Ist der Bau eines Wellnesshotels, egal von welchem Investor, noch gewollt?
  2. Bereich vom Wirtschaftsweg zum Gewässer.
    Wie ist der Stand der Böschungsgestaltung als Strandbereich.
    Bitte mit Zeitplan bis zur Fertigstellung angeben.
  3. Der Scheibe See.
    Was gedenkt die Stadt Hoyerswerda zu tun, damit der Scheibe See für
    den Wassersport (Kanu, Surfen, stand up addeln) zur Nutzung freigegeben wird?
    Bitte beantworten Sie die Fragen schriftlich.
    Die Freien Wähler führten zu diesem Thema seit 2015 Bürgergespräche am Westufer
    Scheibe See durch, so auch in diesem Jahr.
    Dazu sind Sie schon jetzt recht herzlich eingeladen.

Lutz Tantau

 Posted by at 20:15
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