Apr 272021
 

In der Stadtratssitzung am 27. April verlas ich den nachfolgenden Text als persönliche Meinung zur Kenntnisnahme. Quelle: Kreisverband der Freien Wähler Bautzen e. V. Redaktionell überarbeitet Lutz Tantau.

Viele Bürger in Hoyerswerda verfolgen mit großer Sorge die gesellschaftlichen Verwerfungen, die sich durch die Corona-Pandemie auch in unserer Stadt auftut. Dauerschließungen von Gastronomie, Schließungen des Einzelhandels sind für diese inzwischen existenzbedrohend. Deshalb umgehende Öffnung der Gastronomie und des Einzelhandels, bei Maskenpflicht, Wahrung der Abstände und Verhinderung von Aerosolkonzentrationen. Inzwischen sind auch mittelständische Betriebe in ihrer Existenz bedroht. Laufende Unterbrechungen des Schulbetriebes und das Untersagen sportlicher Betätigung sind schädlich für unsere Kinder und Jugendlichen. Deshalb Übergang zum regelmäßigen Schulbetrieb und Öffnung der Außensport- und der Außenfreizeitanlagen. Der verfassungsmäßige Grundsatz, der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen des Gesetzgebers darf nicht länger außer Acht gelassen werden, wie Vielfach Aktionismus und wiederholt Fehler in der Corona-Gesetzgebung. Insbesondere das im Zusammenhang mit der gegenwärtigen kurzfristige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, welches mindestens in einigen Fällen wahrscheinlich Grundgesetzwidrig ist und bereits Klagen eingereicht wurden. Deshalb keine Ausgangsbeschränkungen.

  1. Ende des Lockdown – zurück zum ursprünglichen Maßstab: „Vermeidung der Überforderung unseres Gesundheitssystems“.
  2. Keine Grundrechtseingriffe ohne rechtmäßige gesetzliche Grundlage.
  3. Schutz der Corona-Risikogruppen und beste Versorgung Erkrankter.
  4.  Angebote zur Testung und Impfung – aber keine Pflicht.
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