Mrz 302021
 

In der schulfreien Zeit kein Coronatest notwendig, im Schulbetrieb Coronatest notwendig. Die Gremiensitzungen finden jeweils ab 17:00 Uhr statt. Zu dem Zeitpunkt sind weder Schüler noch Lehrer im Schulgebäude. Ich bat in der Stadtratssitzung am 30. März den OB, er möge sich bei den Behörden um Abänderung der Verordnung einsetzen. (Jeweils kein Test für Gremienmitglieder.) Er nahm mein Anliegen lediglich zur Kenntnis.

Sächsischer Städte-und Gemeindetag Tagesbrief 132/21 vom 01.04.2021 zum Corona-Virus tagesaktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus, Durchführung von Gemeinderatssitzungen auf dem Gelände von Schulen …

… gilt das bedingte Zutrittsverbot für Personen ohne aktuellen Negativtest auf das Coronavirus auf das Gelände von Schulen … nicht für die Durchführung von …kommunalen Gremiensitzungen …. Nach dieser Ausnahmeregelung ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses entbehrlich, wenn die Veranstaltung – z. B. die Gemeinderatssitzung – außerhalb … der Präsenzbeschulung stattfindet …

Sicherlich haben sich Andere dafür eingesetzt, die zu dieser von mir geforderten Korrektur führte.

Lutz Tantau

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