Feb 022021
 


Sehr geehrter Herr Tantau,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie wissen, ist die Stadt seit geraumer Zeit gemeinsam mit der LMBV Projektpartner mit dem Ziel, das Westufer des Scheibe-Sees nutzbar zu machen und qualitativ aufzuwerten. Das Entwicklungskonzept, das zuletzt von der LMBV im Ausschuss für Stadtentwicklung am 27.02.2020 vorgestellt wurde, steht inhaltlich nach wie vor. Es handelt sich um ein sehr komplexes Vorhaben, das wir Schritt für Schritt
angehen. Im Namen der Bürger hoffe ich, in diesem Jahr auch erste sichtbare Erfolge vorweisen zu können.
Neben der Strandentwicklung ist die Stadt weiter bestrebt, nördlich davon ein Hotel etablieren zu können. Die
Gespräche mit dem bereits vorgestellten Investor sind aktuell.
Der Scheibe-See ist immer noch ein Bergbaugewässer. Zunächst läuft derzeit wiederholt das wasserrechtliche
Genehmigungsverfahren zur Zwischennutzung „Baden”. Unser Antrag an die LMBV, dies ab 2021 unbefristet zu
dürfen, wurde leider abgelehnt. Es gibt aber positive Zeichen seitens der unteren Wasserbehörde, dass für die
von der LMVBV zugesagten zwei Jahre das Baden wieder möglich sein wird. Die Saison soll am 01.05.2021
beginnen. Der notwendige Pachtvertrag mit der LMBV ist ebenfalls auf gutem Weg.
Die Einteilung des Westufers Scheibe-See in drei Abschnitte würde ich etwas anders fassen. Im Rahmen der
Projektbearbeitung stellte sich heraus, dass drei wesentliche Dinge zu beachten sind, die sich auf die räumliche
Einteilung auswirken

  1. Bereich innerhalb/außerhalb des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens Scheibe-See –
    dies betrifft nicht nur die Wasserfläche, sondern auch den bisher noch Undefinierten Gewässerrandstreifen. Das Verfahren wurde eingeleitet. Es fehlen seitens der LMBV noch Antragsunterlagen zur weiteren
    Bearbeitung bei der oberen Wasserbehörde.
  2. Bereich mit geltendem Bebauungsplan – die zweite Änderung des Bebauungsplanes ist im Verfahren.
    Es werden derzeit die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet.
  3. Bereich des Abschlussbetriebsplans zum Tagebau Scheibe.
    Es sind drei Rechtsgebiete betroffen, die jeweils beachtet werden müssen und zum Teil noch keine abschließende Handlungsgrundlage bieten. Dies betrifft das Bergrecht und Wasserrecht.
    Planungsrechtlich bzw. bauordnungsrechtlich ist, außerhalb des Bereichs vom wrPFV, der geltende Bebauungsplan unsere Grundlage für die nächsten Schritte.
    Im letzten Jahr wurde seitens der LMBV und der Stadt die Entwurfsplanung für die gesamte Gestaltung des Westufers anerkannt. Wegen der Größe des Gesamtprojektes in Zusammenhang mit der Laufzeit
    des derzeitigen und eines hoffentlich nächsten Braunkohlesanierungsabkommens, dort der § 4 – Erhöhung des
    Folgenutzungsstandards, ist das Projekt in Bauabschnitte (BA) gegliedert worden.
    • Die Baumaßnahmen zur Medienerschließung für die Ver- und Entsorgung werden mit dem BA 3.1 in
    Kürze abgeschlossen.
    • Als nächstes werden der zentrale nördliche Parkplatz mit 122 Pkw-Stellplätzen am Ende der vorhandenen Erschließungsstraße,
    • ein Spielplatz mit Volleyballfeld und
    • eine öffentliche Toilettenanlage gebaut.
    Diese drei Baumaßnahmen sind innerhalb des geltenden Bebauungsplanes möglich, berühren weder das wrPFV
    noch das Bergrecht, und wurden daher vorgezogen. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll im ersten Halbjahr
    2021 erfolgen. Ausschreibung, Vergabe und Bau laufen in Regie der LMBV.
    In unmittelbarer Nähe zu diesen Baumaßnahmen hat die Stadt jetzt eine Pachtfläche ausgeschrieben, um eine
    erste gastronomische Versorgung zu ermöglichen.
    Die Böschungsgestaltung, die Freigabe des Sees für Wassersport mit Geräten, Booten o.ä., Gebäude in Strandnähe und die Mole hängen leider noch von Ergebnissen insbesondere des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ab. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren führt die Landesdirektion Sachsen, die obere
    Wasserbehörde. Ohne die abschließende Bewertung des Gewässers mit der Feststellung, dass dieses für die
    Nutzung fertiggestellt ist und ganzjährig genutzt werden kann, sind nur beschränkte Zwischennutzungen mit
    auszuweisenden Teilwasserflächen möglich.
    Die weitere Planung und Realisierung der Landmarke, südlich des Badestrandes, hängt, aufgrund ihrer Berührungspunkte mit dem Gewässerrandstreifen, ebenfalls vom weiteren Fortgang dieses Verfahrens ab.
    Die Stadt hat hier nur geringe Einflussmöglichkeiten. Auf die Dringlichkeit bei der Bearbeitung haben wir bereits
    hingewiesen.
    Die Entwicklungsmaßnahme wird mit dem laufenden Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung sicher
    noch nicht beendet sein, hier gilt es, auf der Ebene des Sächsischen Landtages dafür zu sorgen, dass auch im
    nächsten Verwaltungsabkommen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
    Sehr geehrter Herr Tantau, mir ist klar, dass der Fortgang der Realisierung am Scheibe-See etwas schleppend
    ist. Wir alle haben ein anderes Tempo angestrebt. Es ist daher wichtig, dass weiterhin alle am Ziel festhalten.
    Wann der Strand einschließlich Liegeflächen, Promenade und Mole fertig sein werden, ist derzeit leider jedoch
    noch nicht absehbar.
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