Jun 222016
 

Wie geht es weiter, mit der einzigen Badestelle der Stadt im Herzen des Lausitzer Seenlandes?
Ist eine Zwischennutzung des Uferrandstreifens als Badestrand zeitnah angedacht?
Gibt es Investoren für das Bebauungsgebiet?

P1060072 Bürgerbaden 3

Wir Mitglieder der FW Vereinigung StadtZukunft haben auf unserer Klausurtagung im März beschlossen, unsere monatlichen Bürgergespräche und Vorstandssitzungen auch mal vor Ort durchzuführen.
Wir denken mit der heutigen Veranstaltung haben wir wieder ein interessantes Thema zu bieten.
Diese Veranstaltung soll gemäß dem Masterplan zur Entwicklung am Scheibesee, wie es in der Phase 1 beschrieben ist , zu einer Sensibilisierung der Hoyerswerdaer Bevölkerung beitragen, den Scheibesee als „Haussee“ zu verstehen.

In der Phase 1 heißt es: Es sollen berechenbare Voraussetzungen und Strukturen für nachfolgende Investitionen geschaffen werden.
Wie:
-Herstellung eines Rastplatzes
-Zugang zum Strandbereich
-mobile gastronomische Versorgung
-Ausbau von Parkflächen
-schrittweise Nutzbarmachung des Strandbereiches mit der LMBV
Der Umsetzungszeitraum ist mit ½ bis 1 Jahr veranschlagt. (Stand 24. August 2015. Mit der BV0217-I-15 vom Stadtrat bestätigt.)

Der aktuelle Stand ist folgender:
-Es liegt ein Masterplan zur Entwicklung von Nachnutzungsschwerpunkten am Scheibesee vor.
-Es hat sich eine „Interessengemeinschaft Westufer Scheibesee“ gegründet, die aus lokal ansässigen Investoren besteht, mit dem Ziel, den Entwicklungsprozess inhaltlich zu begleiten und wirtschaftlich zu beschleunigen.
-Mittels §4 Fördermaßnahmen sollen Zugänge und der Badestrand gestaltet werden.
-Die Stadt Hoyerswerda hat Finanzmittel im Haushaltsplan eingestellt.
-Es liegt ein gültiger Bebauungsplan vor.
-Ein Planfeststellungsbeschluss, der genehmigungstechnisch die Voraussetzung bildet, die Planungen umzusetzen, steht noch aus. Hier hat die Landesdirektion Sachsen noch einige Nachforderungen an den Bergbausanierer. Das betrifft jedoch nicht den Bereich Westufer Scheibesee.

Jetzt bestehen zwei Möglichkeiten:
1.Man wartet den Planfeststellungsbeschluss ab und beginnt mit der Umsetzung der Planungen. Dabei ist jedoch zu beachten, das zur Umsetzung der Nachnutzungsschwerpunkte Behörden und Ämter zu beteiligen, das betrifft das Bergrecht, das Wasserrecht, das Waldgesetz und das Naturschutzgesetz.

2.Die Stadt Hoyerswerda beantragt eine Zwischennutzung für den Badestrand Westufer Scheibesee bei der Landesdirektion Sachsen, mit der Zielsetzung, diesen Abschnitt als Badestelle herzurichten zu pflegen und zu unterhalten. Damit wenigstens ein geordneter Badebetrieb möglich ist. Das ist bereits im April erfolgt und soll im Juni durch die Landesdirektion beantwortet werden.

Abschließend kann man feststellen, es sind soweit alle Voraussetzungen für eine Umsetzung der Nachnutzung durch die Stadt Hoyerswerda erfüllt. Es wird an diesem Projekt gearbeitet. Allerdings, bis alle Genehmigungen vorliegen, werden noch einige Jahre vergehen.

 Lutz Tantau

Vereinsvorsitzender

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