Jun 012016
 

Wir beschließen einen Haushalt Mitte des Jahres 2016 für das Haushaltsjahr 2016 der nicht genehmigungsfähig ist weil die Eröffnungsbilanz, die bis spätestens 2015 erstellt werden sollte noch nicht vorliegt. Also laut gesetzlichen Grundlagen bereits existieren müssten. Wir schreiben gerade das Drehbuch für den vierten Teil der Science Fiction Trilogie „Zurück in die Zukunft“.

Im Vorfeld wurde der Haushalt in den verschiedenen Ausschüssen umfänglich vorgestellt und beraten. Auch in diesem Jahr wieder mit den Bürgern unserer Stadt, bei zwar wenig Beteiligung, was vielleicht auf den geringen finanziellen Spielraum zurückzuführen ist. Auf jeden Fall sollte die Diskussion mit den Bürgern fortgesetzt werden. Hilfreich ist auch das erstmalig herausgegebene Faltblatt als Kurzinformation „Entwurf Haushaltsplan 2016 der Großen Kreisstadt Hoyerswerda“. Für das nächste Jahr wäre eine Ergänzung der Finanzmittel für die Pflichtausgaben und die freiwilligen Ausgaben wünschenswert.

Die Grund- und Gewerbesteuer liegen höher als die der unmittelbaren Umlandgemeinden, was nicht gerade den Standort Stadt Hoyerswerda aufwertet. Der leicht stetige Schuldenabbau für das Jahr 2016 und folgende trotz Einwohnerrückgang ist in Betracht der nicht ewig dauernden Niedrigzinspolitik richtig. Das Finanzierungsmodell über verschiedene Fördermittel des geplanten Oberschulzentrums erstellt durch die Verwaltung ist vorbildlich und eine zukunftweisende Investition.

Eine sorgfältige und klug erstellte Eröffnungsbilanz ist für unseren Haushalt äußerst wichtig. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wirkt sich direkt auf die Höhe des ausgewiesenen Eigenkapitals der Kommune aus. Ansatz und Bewertung von Vermögen und Schulden in der Eröffnungsbilanz beeinflussen den Haushaltsausgleich in den Folgeperioden. Die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Wertansätze der Vermögensgegenstände beeinflussen die Höhe der Abschreibungen, welche in den Folgeperioden als Aufwendungen die Jahresergebnisse belasten. Mögliche Gestaltungsoptionen bei der Erstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz sollten daher sorgfältig abgewogen werden. Dabei sind neben der unmittelbaren Auswirkung auf das erstmals bilanzierte Eigenkapital insbesondere die Fernwirkungen auf die zukünftigen Jahresergebnisse und den Haushaltsausgleich zu berücksichtigen.

Die Fraktion der Freien Wählervereinigung StadtZukunft wird der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2016 zustimmen.

 Posted by at 20:36

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