Mai 312022
 

Erklärung der Fraktion der Freien Wählervereinigung StadtZukunft zum TOP 14

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen
und Kollegen Stadträte, werte Anwesende!
Der uns zur Abstimmung vorliegende Beschlussantrag der Stadtverwaltung sieht eine
Änderung der „Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Hoyerswerda“ aus dem Jahre 2016
vor, die am 01.01.2023 in Kraft treten soll.
Worum geht es?

  1. … um eine Vereinfachung der Zuwendungsvoraussetzungen, die eine Doppel-Mitgliedschaft der Vereine abschafft, was wir sehr begrüßen.
  2. … um eine Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens durch die direkte Antragstellung und Abrechnung bei der Stadtverwaltung, was wir ebenfalls sehr begrüßen.
  3. … um eine Vereinfachung der Förderschwerpunkte, insbesondere die Förderung des
    Trainings- und Wettkampfbetriebes der Vereine durch die Gewährung der Fördersumme
    bezogen auf die Zahl und das Alter der Mitglieder. Hier hat unsere Fraktion allerdings eine
    stärkere Differenzierung gefordert. So haben wir vorgeschlagen, in der Altersgruppe 7-18
    Jahre pro Mitglied mit 20 Euro zu fördern, um so für die Vereine Anreize zu schaffen, gerade
    Kinder und Jugendliche von der Straße, vom Computer weg in die Sportvereine zu holen.
    Auch wurde unser Vorschlag von den anderen Fraktionen nicht mitgetragen, die
    Mitgliedschaft in den Vereinen in der Altersgruppe 19-30 Jahre stärker zu fördern, um so
    junge Erwachsene nicht nur zum organisierten Sporttreiben zu animieren, sondern auch mehr
    in die Arbeit der Vereine einzubinden, um so einen Generationenwechsel in den Vorständen
    der Vereine zu befördern.
    Leider wurde auch der Vorschlag unserer Fraktion nicht mitgetragen, die Miet- und
    Betriebskostenzuschüsse noch ein weiteres Jahr voll zu gewähren und erst danach zu
    halbieren bzw. dann erst 2025 nicht mehr zu gewähren.
    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!
    Der uns vorliegende Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Änderung der
    „Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Hoyerswerda“ findet dennoch die Zustimmung
    unserer Fraktion, da mit diesen Änderungen die Sportförderung in unserer Stadt vor allem im
    Bereich des Kinder- und Jugendsports im Wesentlichen auch für die Zukunft gesichert
    werden kann, dabei dennoch durch Einsparung finanzieller Mittel ein Beitrag zur
    Haushaltskonsolidierung geleistet werden kann.
    Vielen Dank.
Mai 112021
 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen
und Kollegen Stadträte, werte Anwesende!
Bereits zum zweiten Mal beschließt der Stadtrat einen Doppelhaushalt für die Große
Kreisstadt Hoyerswerda.
Und dennoch ist einiges anders als vor zwei Jahren.
Was ist anders?
Ein neuer OB hat diesen Doppelhaushalt mit seiner Verwaltung erstellt. Merkt man das? Ja.
Es fanden viel mehr Vorberatungen im Finanzausschuss statt.
Die Fraktionen wurden zu Gesprächen eingeladen, um Prämissen zu erkunden.
Und auch in Detailfragen wurden wir Stadträte stärker eingebunden.
Und noch etwas ist anders. Wir leben seit gut einem Jahr unter den Bedingungen einer
Pandemie. Was sicherlich erklärt, dass die Bürgerbeteiligung dieses Mal nicht so einfach
möglich war.
Dennoch, die Herangehensweise war anders. Und das ist gut so.

 Posted by at 20:15
Apr 272021
 

In der Stadtratssitzung am 27. April verlas ich den nachfolgenden Text als persönliche Meinung zur Kenntnisnahme. Quelle: Kreisverband der Freien Wähler Bautzen e. V. Redaktionell überarbeitet Lutz Tantau.

Viele Bürger in Hoyerswerda verfolgen mit großer Sorge die gesellschaftlichen Verwerfungen, die sich durch die Corona-Pandemie auch in unserer Stadt auftut. Dauerschließungen von Gastronomie, Schließungen des Einzelhandels sind für diese inzwischen existenzbedrohend. Deshalb umgehende Öffnung der Gastronomie und des Einzelhandels, bei Maskenpflicht, Wahrung der Abstände und Verhinderung von Aerosolkonzentrationen. Inzwischen sind auch mittelständische Betriebe in ihrer Existenz bedroht. Laufende Unterbrechungen des Schulbetriebes und das Untersagen sportlicher Betätigung sind schädlich für unsere Kinder und Jugendlichen. Deshalb Übergang zum regelmäßigen Schulbetrieb und Öffnung der Außensport- und der Außenfreizeitanlagen. Der verfassungsmäßige Grundsatz, der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen des Gesetzgebers darf nicht länger außer Acht gelassen werden, wie Vielfach Aktionismus und wiederholt Fehler in der Corona-Gesetzgebung. Insbesondere das im Zusammenhang mit der gegenwärtigen kurzfristige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, welches mindestens in einigen Fällen wahrscheinlich Grundgesetzwidrig ist und bereits Klagen eingereicht wurden. Deshalb keine Ausgangsbeschränkungen.

  1. Ende des Lockdown – zurück zum ursprünglichen Maßstab: „Vermeidung der Überforderung unseres Gesundheitssystems“.
  2. Keine Grundrechtseingriffe ohne rechtmäßige gesetzliche Grundlage.
  3. Schutz der Corona-Risikogruppen und beste Versorgung Erkrankter.
  4.  Angebote zur Testung und Impfung – aber keine Pflicht.
 Posted by at 20:15
Mrz 302021
 

In der schulfreien Zeit kein Coronatest notwendig, im Schulbetrieb Coronatest notwendig. Die Gremiensitzungen finden jeweils ab 17:00 Uhr statt. Zu dem Zeitpunkt sind weder Schüler noch Lehrer im Schulgebäude. Ich bat in der Stadtratssitzung am 30. März den OB, er möge sich bei den Behörden um Abänderung der Verordnung einsetzen. (Jeweils kein Test für Gremienmitglieder.) Er nahm mein Anliegen lediglich zur Kenntnis.

Sächsischer Städte-und Gemeindetag Tagesbrief 132/21 vom 01.04.2021 zum Corona-Virus tagesaktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus, Durchführung von Gemeinderatssitzungen auf dem Gelände von Schulen …

… gilt das bedingte Zutrittsverbot für Personen ohne aktuellen Negativtest auf das Coronavirus auf das Gelände von Schulen … nicht für die Durchführung von …kommunalen Gremiensitzungen …. Nach dieser Ausnahmeregelung ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses entbehrlich, wenn die Veranstaltung – z. B. die Gemeinderatssitzung – außerhalb … der Präsenzbeschulung stattfindet …

Sicherlich haben sich Andere dafür eingesetzt, die zu dieser von mir geforderten Korrektur führte.

Lutz Tantau

 Posted by at 20:15
Feb 022021
 


Sehr geehrter Herr Tantau,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie wissen, ist die Stadt seit geraumer Zeit gemeinsam mit der LMBV Projektpartner mit dem Ziel, das Westufer des Scheibe-Sees nutzbar zu machen und qualitativ aufzuwerten. Das Entwicklungskonzept, das zuletzt von der LMBV im Ausschuss für Stadtentwicklung am 27.02.2020 vorgestellt wurde, steht inhaltlich nach wie vor. Es handelt sich um ein sehr komplexes Vorhaben, das wir Schritt für Schritt
angehen. Im Namen der Bürger hoffe ich, in diesem Jahr auch erste sichtbare Erfolge vorweisen zu können.
Neben der Strandentwicklung ist die Stadt weiter bestrebt, nördlich davon ein Hotel etablieren zu können. Die
Gespräche mit dem bereits vorgestellten Investor sind aktuell.
Der Scheibe-See ist immer noch ein Bergbaugewässer. Zunächst läuft derzeit wiederholt das wasserrechtliche
Genehmigungsverfahren zur Zwischennutzung „Baden”. Unser Antrag an die LMBV, dies ab 2021 unbefristet zu
dürfen, wurde leider abgelehnt. Es gibt aber positive Zeichen seitens der unteren Wasserbehörde, dass für die
von der LMVBV zugesagten zwei Jahre das Baden wieder möglich sein wird. Die Saison soll am 01.05.2021
beginnen. Der notwendige Pachtvertrag mit der LMBV ist ebenfalls auf gutem Weg.
Die Einteilung des Westufers Scheibe-See in drei Abschnitte würde ich etwas anders fassen. Im Rahmen der
Projektbearbeitung stellte sich heraus, dass drei wesentliche Dinge zu beachten sind, die sich auf die räumliche
Einteilung auswirken

  1. Bereich innerhalb/außerhalb des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens Scheibe-See –
    dies betrifft nicht nur die Wasserfläche, sondern auch den bisher noch Undefinierten Gewässerrandstreifen. Das Verfahren wurde eingeleitet. Es fehlen seitens der LMBV noch Antragsunterlagen zur weiteren
    Bearbeitung bei der oberen Wasserbehörde.
  2. Bereich mit geltendem Bebauungsplan – die zweite Änderung des Bebauungsplanes ist im Verfahren.
    Es werden derzeit die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet.
  3. Bereich des Abschlussbetriebsplans zum Tagebau Scheibe.
    Es sind drei Rechtsgebiete betroffen, die jeweils beachtet werden müssen und zum Teil noch keine abschließende Handlungsgrundlage bieten. Dies betrifft das Bergrecht und Wasserrecht.
    Planungsrechtlich bzw. bauordnungsrechtlich ist, außerhalb des Bereichs vom wrPFV, der geltende Bebauungsplan unsere Grundlage für die nächsten Schritte.
    Im letzten Jahr wurde seitens der LMBV und der Stadt die Entwurfsplanung für die gesamte Gestaltung des Westufers anerkannt. Wegen der Größe des Gesamtprojektes in Zusammenhang mit der Laufzeit
    des derzeitigen und eines hoffentlich nächsten Braunkohlesanierungsabkommens, dort der § 4 – Erhöhung des
    Folgenutzungsstandards, ist das Projekt in Bauabschnitte (BA) gegliedert worden.
    • Die Baumaßnahmen zur Medienerschließung für die Ver- und Entsorgung werden mit dem BA 3.1 in
    Kürze abgeschlossen.
    • Als nächstes werden der zentrale nördliche Parkplatz mit 122 Pkw-Stellplätzen am Ende der vorhandenen Erschließungsstraße,
    • ein Spielplatz mit Volleyballfeld und
    • eine öffentliche Toilettenanlage gebaut.
    Diese drei Baumaßnahmen sind innerhalb des geltenden Bebauungsplanes möglich, berühren weder das wrPFV
    noch das Bergrecht, und wurden daher vorgezogen. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll im ersten Halbjahr
    2021 erfolgen. Ausschreibung, Vergabe und Bau laufen in Regie der LMBV.
    In unmittelbarer Nähe zu diesen Baumaßnahmen hat die Stadt jetzt eine Pachtfläche ausgeschrieben, um eine
    erste gastronomische Versorgung zu ermöglichen.
    Die Böschungsgestaltung, die Freigabe des Sees für Wassersport mit Geräten, Booten o.ä., Gebäude in Strandnähe und die Mole hängen leider noch von Ergebnissen insbesondere des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ab. Das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren führt die Landesdirektion Sachsen, die obere
    Wasserbehörde. Ohne die abschließende Bewertung des Gewässers mit der Feststellung, dass dieses für die
    Nutzung fertiggestellt ist und ganzjährig genutzt werden kann, sind nur beschränkte Zwischennutzungen mit
    auszuweisenden Teilwasserflächen möglich.
    Die weitere Planung und Realisierung der Landmarke, südlich des Badestrandes, hängt, aufgrund ihrer Berührungspunkte mit dem Gewässerrandstreifen, ebenfalls vom weiteren Fortgang dieses Verfahrens ab.
    Die Stadt hat hier nur geringe Einflussmöglichkeiten. Auf die Dringlichkeit bei der Bearbeitung haben wir bereits
    hingewiesen.
    Die Entwicklungsmaßnahme wird mit dem laufenden Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung sicher
    noch nicht beendet sein, hier gilt es, auf der Ebene des Sächsischen Landtages dafür zu sorgen, dass auch im
    nächsten Verwaltungsabkommen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
    Sehr geehrter Herr Tantau, mir ist klar, dass der Fortgang der Realisierung am Scheibe-See etwas schleppend
    ist. Wir alle haben ein anderes Tempo angestrebt. Es ist daher wichtig, dass weiterhin alle am Ziel festhalten.
    Wann der Strand einschließlich Liegeflächen, Promenade und Mole fertig sein werden, ist derzeit leider jedoch
    noch nicht absehbar.
 Posted by at 20:15
Jan 262021
 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ruban Zeh,
Hoyerswerda im Herzen des Lausitzer Seenlandes mit seinem Haussee, dem Scheibe
See, dieser touristisch nur zeitbegrenzt als Badestelle genutzt werden darf und damit im
Lausitzer Seenland ein bedauerliches Alleinstellungsmerkmal aufweist.
Das Westufer am Scheibe See kann man in drei Abschnitte einteilen.

  1. Bereich westlich vom Wirtschaftsweg.
    Welche Bebauung ist in diesem Bereich vorgesehen?
    Ist der Bau eines Wellnesshotels, egal von welchem Investor, noch gewollt?
  2. Bereich vom Wirtschaftsweg zum Gewässer.
    Wie ist der Stand der Böschungsgestaltung als Strandbereich.
    Bitte mit Zeitplan bis zur Fertigstellung angeben.
  3. Der Scheibe See.
    Was gedenkt die Stadt Hoyerswerda zu tun, damit der Scheibe See für
    den Wassersport (Kanu, Surfen, stand up addeln) zur Nutzung freigegeben wird?
    Bitte beantworten Sie die Fragen schriftlich.
    Die Freien Wähler führten zu diesem Thema seit 2015 Bürgergespräche am Westufer
    Scheibe See durch, so auch in diesem Jahr.
    Dazu sind Sie schon jetzt recht herzlich eingeladen.

Lutz Tantau

 Posted by at 20:15
Mrz 252019
 

In der 52. Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda wurde der Antrag der Freien Wähler “Erarbeitung eines Kleingartenentwicklungskonzeptes (KEK) für die Große Kreisstadt Hoyerswerda” durch die Fraktionen CDU, Die Linke, SPD und Aktives Hoyerswerda abgelehnt.

Lediglich die Freie Wählervereinigung StadtZukunft Hoyerswerda stimmte dafür.

In der Beschlussvorlage wurde ausführlich dargelegt, weshalb die Stadt Hoyerswerda ein Kleingartenentwicklungskonzept benötigt. In den kommenden Jahren wird ein erheblicher Teil im Grünflächengürtel nicht mehr kleingärtnerisch genutzt. Wie sollen sich diese Flächen weiterentwickeln? Was haben die Flächeneigentümer für Vorstellungen dazu? Das können wir nicht den ehrenamtlichen Kleingartenvorständen oder den Verband allein überlassen. Diese Entwicklung müssen wir gemeinsam durch ein Kleingartenentwicklungskonzept begleite.

Hier der Antrag als PDF-Datei:

 Posted by at 20:32
Okt 232018
 

Ich möchte hier einige Ausführungen zum Haushaltsplan 2018 machen, die sich auf wenige wesentliche Inhalte beschränken.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2018 liegen uns am 23.Oktober 2018 zur Beschlussfassung vor, wie jedes Jahr zu spät.

Es ist ein umfängliches Werk mit detaillierten Angaben zu unserem Haushalt.

Der vorab herausgegebene Flyer als Informationsmaterial mit der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zeigt uns, dass wir nicht über unsere Verhältnisse leben. Wer es detaillierter haben möchte, schaut in den Haushaltsplan nach.

Die Grund- und Gewerbesteuern sind auf einem konstant hohen Niveau. Zu begrüßen ist der stetige Abbau der Verschuldung und damit die Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung der Bevölkerung.

Eine wichtige Investition, die Errichtung einer neuen Oberschule im WK I, der den Schulstandort Hoyerswerda insgesamt attraktiver machet, wird von den Freien Wählern ausdrücklich unterstützt. Gleichfalls die finanziellen Beteiligungen an Kultur und Bildung. Bildung und Kultur gehören zu unseren Standortvorteilen.

Der Neu- und Ausbau des Straßennetzes macht die Infrastruktur unserer Stadt attraktiver. Was die touristische Infrastruktur betrifft, kann ich am Scheibe See 2018 keine wesentliche Entwicklung feststellen.

Hoyerswerda hat ein umfangreiches Angebot an Kindertagestätten, sogar ein Überangebot. Damit ist ein wesentlicher Ausgabenanteil für die Zuschüsse an die freien Träger verbunden. Diesen Standortvorteil wollen wir uns erhalten. Wir sind uns aber auch im Klaren, dass ein Abbau von Überkapazitäten nötig ist, aber nicht auf die Art und Weise wie jüngst geschehen.

Und noch einige Anmerkungen zum Thema Maßnahmenpläne der Ortsteile. Auch in diesem Jahr sind sie nicht Bestandteil im Haushaltsplan. Aber in Zusammenarbeit mit den Ortschaftsräten, der Verwaltung und den Freien Wähler sind die Vorbereitungen auf einen guten Weg, um in den angedachten Doppelhaushalt 2019 / 2020 aufgenommen zu werden.

Es ist allgemein bekannt, das den Kommunen zugewiesenen Finanzmitteln durch den Freistaat Sachsen festgeschrieben im Sächsischen Finanzausgleichsgesetz nicht ausreichen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dieses Gesetz zu überarbeiten, ist die eigentliche Stellschraube um Sachsens Städte und Kommunen langfristig und ernsthaft zu unterstützen. Stattdessen bekommt die Stadt Hoyerswerda für drei Jahre je 70 000 Euro pro Jahr zur freien Verfügung. Gefolgt von einem bürokratischen Rattenschwanz von geforderten Übermittlungen und Berichten.

Wenn der Freistaat Sachsen wirklich den ländlichen Raum Hoyerswerda stärken will, dann muss er dafür sorgen die Verkehrsanbindung von Schiene und Straße an den Großraum Dresden zu optimieren.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2018 zu.

Lutz Tantau
Fraktionsvorsitzender

 Posted by at 20:09
Jun 272018
 

Leserbrief zum Thema „Information zu der künftigen Verkehrsbelegung der Bahnstrecke Horka – Falkenberg“
in der 44. Ordentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hoyerswerda.
Guten Morgen Hoyerswerda, die Bahn ist auch schon da. Habt ihr auch schon ausgeschlafen, na dann ist ja alles klar.
Einige Stadträte haben wahrscheinlich noch geträumt. Da wird mit Klage gegen die DB gedroht (Stadtrat U. Blazejczyk SPD), an das Gewissen der DB appelliert, an den Menschen zu denken und mehr zu bauen als gesetzlich gefordert (Stadtrat R. Haenel Die Linke)  und selbst das alte Märchen von den guten Kontakten zur Landesregierung (Stadtrat F. Hirche CDU) wird wieder herausgekramt. Es wurde so viel heiße Luft produziert, da hätte man eine Dampflock betreiben können, nur um die zahlreich besorgten Gäste in der letzten Stadtratssitzung zu beeindrucken.
Der Streckenabschnitt Hoyerswerda – Horka wurde geplant, die Kommunen und Einwohner beteiligt, genehmigt, und geht in wenigen Monaten in Betrieb. Jetzt Forderungen für den Bau von Lärmschutzanlagen an die DB zu stellen, hat nur Aussichten auf Erfolg, wenn sachlich mit Verstand und strategisch an die Sache herangegangen wird. Oberbürgermeister, Verwaltung und Stadträte.
Herr Hebenstreit von der DB hat die Genehmigungsrechtliche Lage klar erläutert, warum in Hoyerswerda nicht, einige Kilometer weiter jedoch Lärmschutz errichtet worden ist. Sollte die Lärmbelästigung zu stark werden, besteht zum Beispiel die Möglichkeit über die Inanspruchnahme Sonderprogramm Lärmschutz der DB.
Was wir als Stadträte aber nicht machen dürfen, durch unser Handeln bei den Bürgern unerfüllbare Erwartungen wecken.

Lutz Tantau
Fraktionsvorsitzender

 

 Posted by at 20:44